Erbprozess: Beratung für Erben –
Individuelle Lösungen
Beratung für Erben – Individuelle Lösungen für Erben, Erbauseinandersetzung, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Vermeidung von erbrechtlichen Streitigkeiten
Welches Gericht ist für erbrechtliche Verfahren zuständig?
Für die erbrechtlichen Ansprüche ist abhängig vom Gegenstandswert das örtlich zuständige Amts- oder Landgericht betroffen. Bei einem erbrechtlichen Verfahren stehen sich grundsätzlich Kläger und Beklagte gegenüber.
Was ist ein Nachlassgericht?
Das sogenannte Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, welches sich mit erbrechtlichen Belangen wie beispielsweise der Annahme und Ausschlagung des Erbes und dem Erteilen von Erbscheinen beschäftigt.
Streit im Erbscheinverfahren – falscher Erbschein – was kann der richtige Erbe machen?
Im sogenannten Erbscheinverfahren wird mitunter ein unrichtiger Erbschein durch das Nachlassgericht ausgestellt. Ein Erbschein muss nicht zwingend die Erbfolge wiedergeben, vielmehr stellt er nur eine bestätigte Momentaufnahme der Erbfolge dar.
Der wahre Erbe kann im Zuge des § 2361 BGB ein Verfahren zur Einziehung und Kraftloserklärung des Erbscheins anregen. Das Verfahren kann jedoch unter Umständen mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen. Einen zeitlich kürzeren Weg ermöglicht § 2362 BGB: der wahre Erbe kann eine einstweilige Verfügung auf Rückgabe des Erbscheins erlassen.
In einigen Fällen ist die Anfechtung des Testaments nötig, auf dessen Grundlage das Nachlassgericht den Erbschein ausgestellt hat.
Haben Erben Auskunftsansprüche?
Auskunftsklagen ermöglichen Erben Einblicke in bis dato unbekannte Inhalte des Nachlasses, um so etwaige Ansprüche zu bestimmen. Im deutschen Erbrecht stehen Erben eine Reihe von unterschiedlichen Auskunftsansprüchen zur Verfügung:
So können beispielsweise Erben gegenüber Testamentsvollstreckern oder Pflichtteilsberechtige gegenüber dem Erben Auskunftsansprüche durchsetzen. Ist dies außergerichtlich nicht möglich, prüft das zuständige Gericht und verurteilt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung den Beklagten (z.B. Erben oder Testamentsvollstrecker) zur Auskunft gegenüber dem Kläger (z.B. Pflichtteilsberechtigter oder Erbe). Ein solches Urteil ist ein vollstreckungsfähiger Titel. Dies bedeutet: Wird Ihnen trotz Urteil fortdauern keine Auskunft erteilt, können Sie die Auskunft im Wege einer Zwangsvollstreckung erzwingen. In den meisten Fällen ist dies nicht nötig und Auskunftsberechtigte erhalten bereits im Laufe des Erbprozesses den Einblick in den Nachlassbestand, um etwaige Ansprüche beziffern zu können.
Die Stufenklage
Pflichtteilsberechtigen erheben in einigen Fällen eine sogenannte Stufenklage. Diese besteht aus drei Abschnitten – der Klage auf Auskunft, der Klage auf eidesstattliche Versicherung der Auskunft und Zahlung des Betrages, der sich aus der Auskunft ergibt.
Die Herausgabeklage
Nicht immer lässt sich auf den ersten Blick beurteilen wem das Erbe zusteht.
§ 2018 BGB räumt Erben den Herausgabeanspruch gegenüber jedem ein, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer). Der Erbe wird Eigentümer des Nachlasses und kann die Herausgabe des Nachlasses verlangen und daher einklagen.
Für ein so genanntes Herausgabeklageverfahren muss das Erbrecht des Erben schlüssig dargelegt werden. Sollte der vermeintlich „falsche“ Besitzer dies bestreiten, hat der Erbe sein Recht am Erbe nachzuweisen. Ebenso muss er vortragen und beweisen, dass der „falsche“ Besitzer im Besitz eines zum Nachlass gehörenden Vermögenswertes ist.
Erben treten im Erbfall grundsätzlich in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Diese sogenannte Universalsukzession kann als Gesamtrechtsnachfolge übersetzt werden. Der Übergang von Rechten und Pflichten des Erblassers auf den oder die Erben geschieht infolge gesetzlicher Bestimmungen und ist daher praktisch unvermeidbar. Nur eine Ausschlagung des Erbes kann von den Pflichten des Erblassers entbinden.
Das Pflichtteilsverfahren
Im Pflichtteilsverfahren werden (oftmals mit Stufenklagen) Pflichtteilsansprüche geltend gemacht.
Wird beispielsweise ein enger Familienangehöriger enterbt, steht ihm in der Regel ein gesetzlicher Pflichtteil am Erbe zu. Nur in seltenen Fällen entfällt dieser Pflichtteil durch eine berechtigte Enterbung des Erblassers. Pflichtteilsberechtige haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Pflichtteile einzuklagen. Dies geschieht je nach Streitwert beim Amtsgericht oder Landgericht.
Die Erbteilungsklage
Ist es den Erben nicht möglich eine einvernehmliche Einigung über die Erbteilung durchzuführen, kann diese durch eine Erbteilungsklage erzwungen werden. Jeder Miterbe hat die Möglichkeit, eine Erbteilungsklage einzureichen. Ist diese erfolgreich, erhält jeder Erbe seinen Erbteil und kann frei über diesen verfügen. Das Erbteilungsverfahren sind außerordentlich riskant und bedürfen daher einer möglichst sorgfältigen Vorbereitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.
Das streitige/nachlassgerichtliche Erbscheinverfahren
In einigen Fällen ist die Erbfolge zwischen potenziellen Erben streitig. Hier kann ein streitiges Erbscheinverfahren ein vergleichsweise günstiger und schneller Weg sein, um zu einer Feststellung zu kommen. Das Nachlassgericht entscheidet im Erbscheinverfahren, wer in einem Erbschein als Mit- oder Alleinerbe aufgeführt wird.
Die Erben-Feststellungsklage
Nicht selten ist es streitig, wer Erbe ist. In einigen Fällen ist es ratsam eine so genannte Erbenfeststellungsklage zu erheben. Durch die Erbenfeststellungsklage kann der Kläger seinen Anspruch im Rahmen der Verteilung des Nachlasses gerichtlich durchsetzen. Die Feststellung dieser Klage ist im Erbrecht endgültig und rechtskräftig. Die Erbfeststellungsklage kann auch nach Erteilung eines Erbscheins erhoben werden und so dessen Ergebnisse korrigieren.
Eine anwaltliche Beratung ist in der Vielzahl an unterschiedlichen Konstellationen des Erbrechts in nicht wenigen Fällen unerlässlich. Die hochsensiblen Angelegenheiten im Erbrecht erfordern eine einfühlsame und klare Beratung. Jedes Mandat ist anders und wird von uns individuell bearbeitet. Mit Strategie und Taktik vertreten wir Sie – sowohl Sie als Kläger als auch auf der Beklagtenseite.
Sie werden verklagt?
Wir prüfen in jedem Fall die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, die gegen Sie gerichtet wurde. Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert eine präzise Sachverhaltsanalyse.
Wir sind für Sie da
Wir unterstützen Sie als Erbe, Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsberechtigter im Erbprozess. Wir setzen Ihre Interessen durch oder verteidigen Sie gegen die Inanspruchnahme anderer. Jahrelange Erfahrung und Feingefühl in den Erbschaftsangelegenheiten unserer Mandanten führen Sie an Ihr Ziel.