Ob Vermögen, das Haus oder Unternehmensbeteiligungen – frühzeitiges Nachdenken über lebzeitige Schenkungen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Freibeträge kann schnell einige tausend Euro sparen. Mit der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die Folgegeneration übertragen. Durch ein Nießbrauchrecht zur Nutzung des übertragenen Vermögens und dessen Erträge stehen Ihnen dann bis zum Lebensende zu.
Mit einem steueroptimalen Nachlasskonzept bleibt mehr vom Erbe in der Familie.
Geerbt – Steuern sparen nach dem Erbfall
Doch auch Erben bieten sich verschiedenen Möglichkeiten, Erbschaftssteuern zu sparen, nachdem der Erbfall eingetreten ist. Frühzeitiges informieren und eine individuelle Beratung ermöglichen es, die im Erbfall fällige Steuer zu minimieren. So kann beispielsweise das Ausschlagen einer Erbschaft gegen Abfindung eine Lösung sein, um Steuerfreibeträge von Ersatzerben zu nutzen und bis zu mehreren tausend Euro zu sparen.
Lassen Sie sich gern kurzfristig durch uns beraten!
Unsere Leistungen
- Erbschaftssteuerliche und schenkungssteuerrechtliche Optimierung
- Erstellung von Schenkungsverträgen
- Abgabe Ihrer Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt
- Überprüfung Ihres Erbschaftssteuerbescheides
- Einspruch einlegen gegen einen unrichtigen Erbschaftssteuerbescheid
- Beratung zur Stiftungsgründung