Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Durchsetzung der Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich
Wir vertreten seit jeher viele Menschen, die sich auf die Verteilung ihres eigenen Vermögens mit Stiftungsplanung und Testamentsplanung vorbereiten möchten.
Dabei ist oft auch eine Unternehmensberatung oder eine ganz persönliche Beratung im privaten Umfeld gefragt. Auf der anderen Seite werden dann manch einmal mit Hilfe des Berliner Testaments oder durch andere Formulierungen Angehörige enterbt.
Pflichtteilsanspruch: Ansprüche aufbauen
Für beide Seiten ist es nun wichtig zu erkennen, wie sich im Falle der Enterbung die Ansprüche aufbauen lassen.
Am Anfang steht der gesetzlich gegebene Auskunftsanspruch. Es scheint im menschlichen Gen zu stecken aber in über 80% der uns vorliegenden Fälle wollen die Inhaber von Wissen schlicht keine Auskunft über das Vermögen des Erblassers geben.
Der Auskunftsanspruch geht also auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses im Sinne von § 260 Abs. 1 Alt. 2 BGB.
Dabei ist diese Auskunft recht einfach im Gesetz geregelt und es muss zum Teil sogar der Wert gutachterlich nachgewiesen werden und man mag auch in manchen Fällen eine notariell beglaubigte Erklärung fordern.
Auskunftsanspruch mit Hilfe von Gutachern kann teuer werden
Das Schwert des Auskunftsanspruches kann durch Gutachter, Notar und weitere Kosten sehr teuer werden. Aus dem Grunde versuchen wir immer, alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen.
Das mag im Hotel, zu Hause oder in der Kanzlei sein. Das ist die kostengünstigste Lösung.
Oft sind es auch ganz einfache Verständnisfragen, die geklärt werden können und sodann geht man gemeinsam die Bewertung und Auskunft zum Vermögen durch.
Pflichtteilsanspruch ist immer reiner Zahlungsanspruch
Nachdem also Auskunft gegeben ist, erhält der Pflichtteilsberechtigte kein Recht auf irgendeinen Gegenstand, sondern einen reinen Zahlungsanspruch.
Dieser Anspruch entspricht der Hälfte des normalen gesetzlichen Anspruchs.
Das bedeutet, dass strategisch gesehen, die ganzen teuren Aufwendungen für Gutachter, Anwälte und Gerichte nicht lohnen, weil der Zahlanspruch nicht so hoch ist, wie man sich das vorstellen mag.
Anders in einem Fall vor dem Landgericht in Hannover.
Hier hatten wir zunächst 900.000 Euro für die Enterbte auf unser Auskunftsschreiben erhalten. Aber wir rieten dazu, dennoch weiter vor Gericht um mehr zu kämpfen. Der gegnerische Anwalt stellte mehrfach da, es gäbe nichts.
Wir haben aber die Auskunftsansprüche wiederholt und wollten nun jedes genaue Detail wissen, das brachte am Ende eine weitere Zahlung in Höhe von 395.000,00 Euro für die Enterbte. So kann es auch gehen.
Und ja, wenn Sie Angst um die Kosten haben, dann kann Ihnen auch recht einfach ein Prozessfinanzierer helfen.
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